Rauchwarnmelder
Bei uns erhalten Sie Rauchwarnmelder für den privaten als auch betrieblichen Bereich. Sogar in den verschiedensten Farben. Gerne sind wir auch Ihr kompetenter Wartungspartner.
Wo sind Rauchwarnmelder vorgeschrieben?
In Baden-Württemberg gilt seit 01.01.2015 für alle Wohnräume eine Rauchwarnmelderpflicht. Es gibt eine vorgeschriebene Mindestausstattung; Ein Rauchwarnmelder pro Aufenthaltsraum in welchen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in Fluren, welche als Rettungswege dienen.
Wer ist zuständig für die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder?
Die Montage muss durch den Vermieter übernommen werden, für die Aufrechterhaltung der Funktionalität ist der Mieter zuständig. Die Funktionsprüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Woher bekomme ich gute und langlebige Rauchwarnmelder?
Die Jacobsen Service GmbH bietet Ihnen gerne Rauchwarnmelder nach Ihren Bedürfnissen an. Standartmäßig bieten wir Pyrexx Rauchwarnmelder mit Doppel-Sensorik (Rauch & Hitze) an. Diese haben den Vorteil, dass Sie unempfindlicher gegen z.B. Zigarettenrauch oder Küchendämpfe sind. Diese Rauchwarnmelder lassen sich bedenkenlos auch in Räume mit Schwedenöfen montieren. Die Montage erfolgt entweder Mittels Schraube oder Magnetklebepad. Die fest verbaute Batterie hält 12 Jahre. Gerne montieren wir die Geräte für Sie.
Gibt es auch vernetzte Rauchwarnmelder?
Zu den gewöhnlichen Stand Alone Systemen gibt es Funkvernetzte Rauchwarnmelder. Hier ist es möglich, bis zu 50 Rauchwarnmelder miteinander zu verbinden. Dies macht vor allem in Mehrgeschossigen Wohnhäusern und Beherbergungsstätten Sinn.
Wussten Sie, dass seit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht…?
… über 500 Menschen das Leben gerettet wurden?
… im Durchschnitt 4 Personen am Tag das Leben gerettet wird?
… 20% weniger Sterbefälle nach Bränden gibt?