WUM

Bei vertikaler Anordnung von Kabelanlagen (Steigtrassen) ist für eine Klassifizierung des Funktionserhalts gemäß DIN 4102-12 Abs. 8.3. eine wirksame Abstützung der Kabel im Abstand von < 3,5 m erforderlich. Ziel der wirksamen Abstützung ist die brandsichere Befestigung der Kabelanlage. Hierdurch wird verhindert, dass die Kabelbefestigungen durch die Brandbeanspruchung versagen. Durch das Versagen der Kabelbefestigungen kann das Eigengewicht der Kabel nicht mehr ins Bauteil abgetragen werden, was zu einem Abreißen der Kabel auf Grund ihres Eigengewichts
führen kann.