Müssen Türen und Tore eigentlich gewartet und geprüft werden?

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen jährlich einer UVV Prüfung unterzogen werden. Hier wird geprüft, ob das Tor oder die Tür betriebssicher sind und keine Unfallgefahr darstellen. Türen und Tore, die Brandschutztechnische Bedeutung
haben, müssen jährlich auf Einwandfreie Funktion geprüft werden.

Woher weiss ich, ob meine Türen oder Tore geprüft werden müssen?

Alle elektrisch betriebenen Türen und Tore an einer Arbeitsstätte müssen UVV geprüft werden. Dies Betrifft z.B. Sektionaltore, Rolltore, Schnelllauftore, automatische Türen, usw.

Wer führt diese Wartung durch?

Die Jacobsen Service GmbH hat einen mobilen Prüfservice für RWA-Anlagen, Türen & Tore sowie Feuerlöscher. Ein fachkundiger Mitarbeiter führt die Wartung Ihrer Türen sowie Tore an Ort und Stelle durch. Kleinere Reparaturarbeiten können gleich mit erledigt werden.